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Miet- und VeranstaltungsvertragVermietung · Konzert · Clubveranstaltung · Privatevent
Vermieter
PAKT Entertainment GmbH
Hamburger Berg 13 · 20359 Hamburg · nachfolgend „BETTY" genannt
und
Veranstalter / Mieter
Firma / Name
Vertreten durch
Anschrift
E-Mail
Telefon
USt-ID / Steuernr.
§1VertragsgegenstandBETTY überlässt dem Veranstalter die Veranstaltungsräume im BETTY zur Durchführung einer Konzert- oder Clubveranstaltung. Mitnutzung nach Vereinbarung: Bühne, Haus-PA, Lichtanlage, FOH, Backstage und Sanitäranlagen.
Genutzte Bereiche:
§2VeranstaltungVeranstaltungstitel
Datum
Get-In / Load-In
Einlass / Doors
Beginn
Showende
Backstage Curfew
Check-Out / Venue Clear
Standardzeiten: 15:00 Get-In · 19:00 Doors · 20:00 Beginn · 22:30 Showende · 23:30 Backstage Curfew · 00:00 Venue Clear
§3Deal / Miete / AbrechnungAlle Preise verstehen sich netto zzgl. MwSt. Vermietung: Der Veranstalter mietet das Venue zum Pauschalpreis gemäß aktueller BETTY-Preisliste. Alle Personal-, Technik-, Reinigungs-, Catering- und Nebenkosten werden gemäß Preisliste nach Aufwand abgerechnet. Eine Beteiligung an Ticketeinnahmen findet nicht statt; alle Einnahmen aus Ticketverkauf, Merchandise oder weiteren Quellen verbleiben beim Veranstalter. Die detaillierte Kalkulation ist in Anlage 1 dieses Vertrags festgehalten. Fixkosten und Mindestmiete sind spätestens sechs Wochen vor Veranstaltung fällig. Variable Posten (z. B. Verbrauch, Mehrstunden) werden in der Schlussabrechnung innerhalb von 7 Werktagen nach der Veranstaltung berechnet. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. MwSt. Konzert-Deal: 50:50 Split der Nettoticketeinnahmen bei Nutzung der Hausanlage inklusive 1 Haustechniker:in und 1 Security. Ab 100 Besuchenden werden mindestens 2 Securities berechnet. Weitere Kosten richten sich nach Besucherzahl, Ticketpreis sowie Produktions- und Personalaufwand gemäß aktueller BETTY-Preisliste. Nach Deckung aller Fixkosten (u. a. Miete, Reinigung, Technik, Security, Catering, Parkplatz, GEMA, KSK) werden überschüssige Ticketeinnahmen im Verhältnis 70:30 zugunsten der Band / Agentur verteilt (Ab-Break-Deal). Für die laufende Kalkulation steht das Online-Tool unter dealbetty.netlify.app zur Verfügung. Die finale Abrechnung wird in Anlage 1 dokumentiert. Fixkosten sind spätestens sechs Wochen vor Veranstaltung fällig. Die Schlussabrechnung erfolgt innerhalb von 7 Werktagen nach der Veranstaltung. Bei einem Vorverkauf von weniger als 30 Tickets bis vier Wochen vor Veranstaltung behält sich BETTY vor, die Veranstaltung abzusagen. Jede Partei trägt in diesem Fall ihre bis dahin entstandenen Kosten. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. MwSt. Individuelle Vereinbarung: Zwischen BETTY und dem Veranstalter wurde folgende abweichende Vereinbarung getroffen: Die detaillierte Kalkulation auf Basis dieser Vereinbarung ist in Anlage 1 dieses Vertrags festgehalten. Sofern nicht abweichend geregelt, gelten ergänzend die Konditionen der aktuellen BETTY-Preisliste. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. MwSt. Dauermietvertrag mit Sonderkonditionen: Zwischen BETTY und dem Veranstalter wird ein Dauermietvertrag über die wiederkehrende Nutzung der BETTY-Räumlichkeiten geschlossen. Dieser Vertrag ersetzt einzelne Mietverträge für jede Veranstaltung und gilt für alle im vereinbarten Zeitraum durchgeführten Veranstaltungen des Veranstalters. Vertragsbeginn
Vertragsende
Kündigungsfrist
Geplante Frequenz
Veranstaltungsformat
Sonderkonditionen: Folgende Vergünstigungen werden für die Vertragsdauer vereinbart und gelten anstelle der Standardpreise gemäß BETTY-Preisliste: Verlängerung: Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht innerhalb der oben vereinbarten Kündigungsfrist von einer der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird. Die detaillierte Kalkulation pro Einzelveranstaltung erfolgt nach Aufwand und ist in Anlage 1 als Rahmenkalkulation hinterlegt. Die Schlussabrechnung erfolgt wahlweise pro Veranstaltung oder gebündelt pro Abrechnungsperiode nach Absprache. §4TicketingDer Ticketverkauf erfolgt ausschließlich nach vorheriger Abstimmung. BETTY richtet die Veranstaltung auf Wunsch über TixForGigs oder CTS Eventim ein. Andere Ticketing-Systeme bedürfen der vorherigen Freigabe durch BETTY. Der Veranstalter verpflichtet sich zur wöchentlichen Meldung der Vorverkaufszahlen sowie zu transparenter Abrechnung. BETTY behält sich vor, Veranstaltungen mit weniger als 30 verkauften Tickets bis spätestens vier Wochen vor Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall trägt jede Partei ihre bis dahin entstandenen Kosten selbst.
§5Technik / ProduktionDie vorhandene Ton- und Lichttechnik darf nur nach Absprache genutzt werden. Ein:e Haustechniker:in von BETTY muss während der Veranstaltung anwesend sein. Der Veranstalter haftet für Schäden an Technik, Einrichtung, Bühne, Inventar oder Gebäude, die durch ihn, seine Crew, Künstler:innen oder Gäste verursacht werden. Pyrotechnik ist nicht gestattet. §6Security / Awareness / HausrechtDas Hausrecht verbleibt jederzeit bei BETTY und dessen Personal. Den Anweisungen von Security, Technik, Produktionsleitung und Awareness-Team ist Folge zu leisten. BETTY duldet keinerlei rassistische, antisemitische, sexistische, queerfeindliche, diskriminierende oder gewaltverherrlichende Inhalte oder Verhaltensweisen und ist berechtigt, Veranstaltungen bei erheblichen Verstößen abzubrechen. §7PromotionDie Promotion der Veranstaltung erfolgt grundsätzlich durch den Veranstalter. BETTY ist berechtigt, die Veranstaltung über eigene Kanäle (Website, Social Media, Sammelposter, Tourposter-Aushang im Club) zu bewerben und Veranstaltungsdaten sowie Pressematerial zu verwenden. Gästelistenplätze: Plätze pro Abend für BETTY reserviert. §8GEMA / KSK / BehördenDer Veranstalter ist für GEMA, KSK sowie die Einhaltung behördlicher Auflagen verantwortlich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. §9Lautstärke / AnwohnerschutzDie geltenden Lärmschutzregelungen (TA Lärm, DIN 15905 Teil 5, Arbeitsschutz) sind einzuhalten. Der zulässige Maximalpegel bei öffentlichen Veranstaltungen beträgt 98 dB(A). BETTY ist berechtigt, die Lautstärke bei Beschwerden, behördlichen Auflagen oder Sicherheitsgründen anzupassen. §10Haftung / VersicherungDer Veranstalter verpflichtet sich zum Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung und legt diese auf Anfrage vor. BETTY haftet nicht für Garderobe, Instrumente, Technik, Fahrzeuge oder persönliche Gegenstände des Veranstalters, der Künstler:innen oder Gäste. §11Foto / VideoBETTY ist berechtigt, Foto- und Videoaufnahmen für Eigenwerbung und Dokumentation anzufertigen. Professionelle Mitschnitte durch den Veranstalter bedürfen der vorherigen Abstimmung. §12Absage / StornierungBei Absage eines bestätigten Termins durch den Veranstalter gelten folgende Stornokosten:
* zzgl. bereits entstandener Fremd- oder Produktionskosten. Bei Hochverlegung werden mindestens die vereinbarten Grundkosten berechnet. Kann der Termin neu vergeben werden, entfallen die Stornokosten ganz oder teilweise. Bei höherer Gewalt (z. B. behördliche Anordnung, Pandemie) entfallen gegenseitige Schadensersatzansprüche. Bei Absage einer Konzert-Veranstaltung trägt jede Vertragspartei ihre bis dahin entstandenen Kosten selbst. Es werden keine pauschalen Stornogebühren erhoben. Bereits abgerechnete Drittkosten (z. B. Catering, Sondertechnik, Sanitäter, Werbung) bleiben hiervon unberührt und sind vom Veranstalter zu tragen, sofern sie auf Veranlassung des Veranstalters entstanden sind. Bei höherer Gewalt (z. B. behördliche Anordnung, Pandemie) entfallen gegenseitige Schadensersatzansprüche. Die Beendigung dieses Dauermietvertrags richtet sich nach der in §3 vereinbarten Kündigungsfrist. Für die Absage einzelner Veranstaltungen innerhalb der Vertragslaufzeit gilt: Jede Vertragspartei trägt ihre bis dahin entstandenen Kosten selbst. Bereits beauftragte Drittkosten (z. B. Catering, Werbung) bleiben hiervon unberührt und sind vom Veranstalter zu tragen. Bei höherer Gewalt entfallen gegenseitige Schadensersatzansprüche. §13SonstigesÄnderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Gerichtsstand ist Hamburg. Die aktuellen Venue Specs und der Code of Conduct sind unter www.betty.hamburg abrufbar. Die individuelle Preisliste und Live-Deal-Kalkulation werden separat zugesendet. Ort
Datum
Veranstalter / Mieter
Eine Gegenzeichnung durch BETTY / PAKT Entertainment GmbH ist nicht erforderlich. Der Vertrag wird mit Rücksendung der unterschriebenen Ausfertigung an booking@betty.hamburg wirksam. Anlage 1 · Abrechnung
Vermietung · Stand BETTY-Preisliste 12/2025
Miete
Nebenkosten
Personal
Catering
Zwischensumme netto0,00 €
zzgl. MwSt. 19 %0,00 €
Gesamtbetrag brutto0,00 €
Grunddeal · 50:50 ab Break 70:30Grundsplit Nettotickets50 / 50
Nach Break-Even70 / 30 für Band
MwSt. Tickets7 % (Brutto ÷ 1,07)
2026 GEMA / KSK5,75 % / 5,0 %
Im Grunddeal enthalten: 1 Haustechniker:in, 1 Security (ab 100 PAX zwei). Alle weiteren Posten gemäß BETTY-Preisliste. Eckdaten Kalkulation
Ticketpreis VVK brutto
Erwartete Tickets
PAX Band / Crew
Diese Schätzung dient als Orientierung. Verbindliche Kalkulation siehe Live-Tool oder finale Schlussabrechnung 7 Werktage nach Veranstaltung. Veranstalter-Fixkosten
Zusätzliche Position
Menge
Preis (netto)
Summe
Fixkosten netto0,00 €
zzgl. MwSt. 19 %0,00 €
Fixkosten brutto0,00 €
Freie Positionen
Position / Beschreibung
Menge
Preis (netto)
Summe
Zwischensumme netto0,00 €
zzgl. MwSt. 19 %0,00 €
Gesamtbetrag brutto0,00 €
Rahmenkalkulation DauermietvertragVertragslaufzeit- bis -
Geplante Frequenz-
Format-
Kündigungsfrist-
Sonderkonditionen (vereinbart)
Pro-Event-Kalkulation (Beispielrechnung)
Hochrechnung über Vertragslaufzeit
Anzahl Veranstaltungen pro Vertragsperiode
Abrechnungsmodus
Pro Event netto0,00 €
zzgl. MwSt. 19 %0,00 €
Pro Event brutto0,00 €
Diese Rahmenkalkulation ersetzt nicht die einzelne Schlussabrechnung nach jeder Veranstaltung. Sie dient der Budgetplanung und der vereinbarten Sonderkonditionen.
Hinweise: Alle Preise netto, zzgl. gesetzlicher MwSt. (19 %). Maßgeblich ist die aktuelle BETTY-Preisliste (Stand 08.12.2025). Fixkosten sind sechs Wochen vor Veranstaltung fällig. Die Schlussabrechnung erfolgt innerhalb von 7 Werktagen nach dem Event.
Hinweise: Alle Preise netto, zzgl. gesetzlicher MwSt. (19 %). Maßgeblich ist die aktuelle BETTY-Preisliste (Stand 08.12.2025). Tickets unterliegen der ermäßigten MwSt. (7 %). Die Schlussabrechnung mit Auszahlung des Bandanteils erfolgt innerhalb von 7 Werktagen nach dem Event auf Basis der tatsächlich verkauften Tickets und entstandenen Kosten.
Hinweise: Alle Preise netto, zzgl. gesetzlicher MwSt. (19 %). Die vereinbarten Sonderkonditionen gelten für die Vertragslaufzeit und ersetzen die Standardpreise gemäß BETTY-Preisliste. Die Abrechnung erfolgt nach dem vereinbarten Abrechnungsmodus (pro Event oder periodisch).
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